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FinMin Schleswig-Holstein 09.10.2015 Kurzinfo ESt 23/2015, NWB 50/2015 S. 3720

Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen

Mit Beschluss vom - X R 23/13 (BStBl 2015 II S. 696) hat der X. Senat des BFH dem Großen Senat die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob der sog. Sanierungserlass ( BStBl 2003 I S. 240) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Der X. Senat sieht einen solchen Verstoß nicht und ist der Ansicht, dass auf den Sanierungserlass gestützte Billigkeitsmaßnahmen zulässig sind. Mit Kurzinfo 23/2015 vom führt das FinMin Schleswig-Holstein aus, dass der Sanierungserlass weiter [i]infoCenter „Sanierungsgewinn“ NWB NAAAA-41716 uneingeschränkt anzuwenden und die Erteilung verbindlicher Auskünfte weiterhin möglich ist.

Anmerkung:

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen GrS 1/15 geführt.