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BFH 15.10.2015 I B 93/15, NWB 50/2015 S. 3724

Abgabenordnung | Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG 2009 i. V. mit § 2 Nr. 1 KStG 2002 mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen Unternehmern i. S. von § 141 AO gehört und deshalb nach dieser Vorschrift buchführungspflichtig ist.

Anmerkung:

Die Antragstellerin, eine Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts, die im Inland – ohne eine Betriebsstätte zu unterhalten – lediglich ein Grundstück vermietet, wendet sich gegen die Mitteilung des Finanzamts nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO über den Beginn der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 1 AO wegen Überschreitung der Gewinngrenze von 50.000 €. Zweifelhaft ist, ob die Gewerbefiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG eine Buchführungspflicht auslöst. Zu prüfen ist aber auch, o...