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FG Münster 27.08.2015 4 K 3243/14 E, NWB 50/2015 S. 3720

Einkommensteuer | Aufwendungen für den Erwerb einer inländischen Fahrerlaubnis durch einen ausländischen Kaplan

Das entschieden, dass Aufwendungen für den Erwerb einer inländischen Fahrerlaubnis durch einen ausländischen Kaplan, der vorübergehend im Inland tätig ist, als Kosten der privaten Lebensführung nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist ebenfalls nicht möglich, da es aufgrund der für eine unbestimmte Zeit geltenden Erlaubnis an einem objektiven Maßstab für die Aufteilung mangelt.

Anmerkung:

Der Kläger hatte die Aufwendungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis als Werbungskosten geltend gemacht, da nach der „Grundordnung für die Priester der Weltkirche im Dienst der ordentlichen Seelsorge“ eine im Heimatland gültige Fahrerlaubnis oder der Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis notwendig ist und die Ko...