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BFH 09.09.2015 X R 5/13, NWB 50/2015 S. 3721

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG i. d. F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung, BürgEntlG KV vom , BGBl 2009 I S. 1959) ist nach dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.