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StuB 23/2015 S. 940

Einkommensteuer | Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen

Bei Schornsteinfegerleistungen bestehen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung (§ 35a EStG) zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen ( NWB DAAAF-08260).

Hintergrund: Der BFH hat kürzlich klargestellt, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker ebenso Handwerkerleistung i. S. des § 35a Abs. 3 EStG sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr ( NWB MAAAE-83409, BStBl 2015 II S. 481 = Kurzinfo StuB 2015 S. 154 NWB GAAAE-84931).

BStBl 2014 I S. 75