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BMF 02.12.2015 III C 2 - S 7100/08/10010, NWB 51/2015 S. 3803

Umsatzsteuer | Erwerb zahlungsgestörter Forderungen – Änderung der Verwaltungsauffassung

Mit Schreiben vom nimmt das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen Stellung.

Anmerkung:

Der EuGH hatte S. 3804bereits mit Urteil vom - Rs. C-93/10, GFKL NWB FAAAD-95810 entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung i. S. von Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL) erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt. Der BFH hat sich mit Folgeurteilen vom - V R 18/08 NWB MAAAE-03565 sowie - VR 8/10 NWB YAAAE-44674 dieser Rechtsauffassung angeschlosse...BStBl 2004 I S. 737