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BMF 07.12.2015 III C 2 - S 7116-a/13/10001, NWB 51/2015 S. 3804

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung

Das beschäftigt sich mit der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung (kombinierte Versendungs- und Abhollieferung).

Anmerkung:

An der Beförderung oder Versendung des Liefergegenstands können entweder nur der Lieferer oder nur der Abnehmer bzw. in deren jeweiligen Auftrag ein Dritter beteiligt sein. Möglich ist aber auch, dass sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich — unabhängig von der Frage, [i]Grundlagen „Innergemeinschaftliche Lieferung“ NWB BAAAE-35776 wer Kosten und Gefahr trägt — den Transport des Liefergegenstands an den Bestimmungsort zu teilen (sog. gebrochene Beförderung oder Versendung).