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BFH 30.09.2015 II R 13/14, NWB 51/2015 S. 3805

Zweitwohnungsteuer | Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist nach § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Zweitwohnungsteuer befreit. (2) Eine wortlauteinschränkende Auslegung des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG ist nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Die Begünstigung einer zeitlich nicht überwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bei der Zweitwohnungsteuer verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG.

Anmerkung:

Der Kläger hatte seinen Hauptwohnsitz zunächst in Hamburg, wo er eine freiberufliche Tätigkeit ausübte. Später ver...