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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 24 | Erbschaftsteuer: Freibetrag für Pflegeleistungen trotz Unterhaltsverpflichtung

Nach einem erfreulichen Urteil des Niedersächsischen FG ist der Freibetrag für Pflegeleistungen bei der Erbschaftsteuer – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – auch dann zu gewähren, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser (wie bei Ehegatten und Verwandten in gerader Linie) gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist, konkret aber wegen fehlender Bedürftigkeit keine Unterhaltsleistungen zu gewähren hat. Die Revision ist beim II. Senat des BFH anhängig.

Ein anhängiges Verfahren zur Erbschaftsteuer bildet den Abschluss dieser Hör-CD. Es geht um den Freibetrag für Pflegeleistungen. Dieser ist nach einem erfreulichen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts auch dann zu gewähren, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser zwar gesetzlich unterhaltsverpflichtet ist, er aber wegen fehlender Bedürftigkeit tatsächlich keine Unterhaltsleistungen zu gewähren hat. Und wenn es um die Erbschaftsteuer geht, dann wird die Bedürftigkeit beim Erblasser in der Praxis wohl regelmäßig fehlen.

In § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG heißt es wörtlich: „Steuerfrei bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 €, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Ent...