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FG Baden-Württemberg 28.04.2015 8 K 1961/14, NWB 52/2015 S. 3883

Einkommensteuer | Gewinnverteilung bei nachträglich festgestelltem Mehrgewinn einer Personengesellschaft

Der durch eine Betriebsprüfung nachträglich festgestellte Mehrgewinn einer Personengesellschaft ist grds. allen Gesellschaftern nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen. Etwas anderes gilt nach dem nur, wenn die Mehrgewinne ausschließlich einem Gesellschafter zugute gekommen sind und die anderen Gesellschafter nicht in der Lage sind, ihre Erstattungsansprüche gegen den Mitunternehmer durchzusetzen.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hat die Revision insbesondere im [i]infoCenter „Gewinnermittlung und -verteilung in der Personengesellschaft“ NWB XAAAE-25236 Hinblick auf die Frage zugelassen, ob ein etwa bestehender Erstattungsanspruch gegen einen Mitgesellschafter nach Auflösung und Beendigung einer Gesellschaft bereits deswegen als nicht mehr durchsetzbar gilt, weil er rechtlich in einem einheitlichen – erhöhten – A...