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OLG Düsseldorf 20.01.2015 I-23 U 100/09, NWB 52/2015 S. 3890

Berufsrecht | Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers

Erlangt ein Wirtschaftsprüfer Kenntnis davon, dass der zu prüfende Jahresabschluss u. a. für Kreditverhandlungen mit einer Bank benötigt wird, führt dies nicht zur Einbeziehung der Bank in den Schutzbereich des Abschlussprüfervertrags. Im entschiedenen Fall begehrte die Klägerin (Hausbank der A-GmbH) Schadensersatz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Beklagte), die mit der Prüfung der von einem Steuerberater erstellten Jahresabschlüsse der Jahre 2003 und 2004 der A-GmbH betraut war. Der Prüfbericht sei fehlerhaft gewesen, da Manipulationen der Geschäftsführer, die letztendlich zur Insolvenz [i]Wastl/Pusch, NWB 31/2014 S. 2352der A-GmbH führten, nicht aufgedeckt worden seien. Die Beklagte habe gewusst, dass u. a. der Prüfbericht ihr, der Klägerin, als Voraussetzung der Bewilligun...