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IWB Nr. 24 vom Seite 924

Umsetzung des BEPS-Aktionsplans 13 und des CbCR in deutsches Recht

Anforderungen an den Gesetzgeber

Prof. Dr. Till Zech

[i]OECD, Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting, Action 13 – Final Report vom 5. 10. 2015, OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project unter http://go.nwb.de/qsknhAm ist das BEPS-Projekt zu einem vorläufigen Abschluss gekommen, indem die OECD die Final Reports zu den 15 Maßnahmen veröffentlicht hat. Damit ist auch der BEPS-Aktionsplan 13 und die Einführung eines Country-by-Country Reportings (CbCR) beschlossen worden. Im folgenden Beitrag wird analysiert, welche Anforderungen daraus für den deutschen Gesetzgeber folgen.

I. Einleitung

[i]BEPS-Projekt brachte binnen zwei Jahren umfangreiche BerichteDie OECD hatte bei der Verabschiedung des sogenannten BEPS-Projekts am einen sog. Action Plan beschlossen, der aus 15 Maßnahmen bestehen sollte. Maßnahme 13 beschäftigt sich mit der Überprüfung der Verrechnungspreisdokumentation. Ein Jahr später veröffentlichte die OECD am die Guidance on Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting, abgekürzt September 2014 Report. Dieser Bericht enthielt eine neue Version des Kapitels V Dokumentation der OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Am veröffentlichte die OECD dann die sogenannte Guidance on the implementation of transfer pricing documentation and country-by-country reporting, abgekürzt February 2015 Guidance. Am hat das OECD-Generalsekretariat außerdem einen Bericht an die G20-Fi...