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NWB EV 1/2016 S. 8

Einkommensteuer – Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften (BFH)

Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerbar veräußert, sind Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen (; nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt am ).

Hintergrund: Im Jahre 2010 erklärt das BVerfG die Verlängerung der Spekulationsfrist in § 23 EStG von zwei auf zehn Jahre S. 9insoweit für verfassungswidrig, als in einem Veräußerungsgewinn Wertsteigerungen bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am erfasst werden, die nach der bis dahin geltenden Rechtslage steuerfrei realisiert worden s...