Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 1/2016 S. 7

Streit mit Ehemann der Arbeitnehmerin rechtfertigt nicht die Kündigung

Eine Kündigung eines Arbeitsvertrags ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Kündigung u. a. mit einer Auseinandersetzung des Arbeitgebers mit dem Ehemann der Arbeitnehmerin begründet.

Der Beklagte ist Orthopäde und beschäftigte die Klägerin als Arzthelferin. Am übergab der Beklagte der Klägerin noch eine Gutscheinkarte, mit der er nachträglich zum Geburtstag gratulierte und sich für den Einsatz bedankte.

Der Ehemann der Klägerin hatte mit dem Beklagten einen Werkvertrag für Umbauarbeiten in der Praxis und für das Privathaus geschlossen. Aufgrund der Umbaumaßnahmen und der Abrechnung kam es am zum Streit. Der Beklagte soll gegenüber Dritten erklärt haben, dass der Ehemann ihn fast zur Bewusstlosigkeit gewürgt, geschlagen und getreten habe. Anschließend kündigte der Beklagte der Klägerin ...