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NWB Nr. 1 vom Seite 19

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. 1. 2016

[i] www.olg-duesseldorf.nrw.de Zum wird die Düsseldorfer Tabelle geändert, die als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts dient. Der Mindestunterhalt und die Werte der Düsseldorfer Tabelle 2016 sind nicht mehr an die steuerlichen Kinderfreibeträge gekoppelt. Stattdessen kommt jetzt das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts (BGBl 2015 I S. 2018) zur Anwendung.

Dieses Gesetz ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dazu, den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festzulegen, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Der Mindestunterhalt wird sich damit in Zukunft unmittelbar am Existenzminimum orientieren. Dadurch sollen Missverhältnisse vermieden werden. Der Mindestunterhalt wurde durch die Unterhaltsreform vom als zentrale Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder geschaffen.

[i]Viefhues, NWB 34/2015 S. 2490Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder in der Düsseldorfer Tabelle, die zuletzt zum geändert worden sind, beruht auf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a BGB ...BGBl 2015 I S. 2188