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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 R 832/15 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur besonderen Härte des Vollzugs einer Beitragsnachforderung infolge einer Betriebsprüfung.

2. Bewertung einer Bestätigung eines Steuerberaters zur drohenden Insolvenz des Beitragsschuldners.

3. Bei einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist zu prüfen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder ob die Vollziehung für den Pflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Eine solche liegt nur vor, wenn dem Betroffenen Nachteile entstehen, die über die eigentlichen Zahlungen hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder ausgeglichen werden können. Eine drohende Insolvenz kann - zumindest bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit - eine unbillige Härte begründen. Dabei ist im Gegenzug aber zu berücksichtigen, dass in diesem Fall auch gewichtige Interessen für eine umgehende Vollziehung des Beitragsbescheids sprechen: Die Einnahmen der Sozialversicherung sind durch zeitnahen Beitragseinzug sicherzustellen und die geltend gemachten Versicherungszeiten begründen sozialrechtliche Anwartschaften und Ansprüche für die Beschäftigten.

Fundstelle(n):
KAAAF-19181

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