Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 2 vom Seite 41

Vereine: Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail?

Ralf Wickert

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-19101 E-Mails zu versenden ist einfach und kostengünstig, so dass auch Vereine vielfach dazu übergegangen sind, Mitgliederversammlungen per E-Mail einzuberufen. Dies ist organisatorisch eine Vereinfachung und hilft Kosten zu sparen, wenn nur das Vereinsrecht nicht wäre. Satzungen von Vereinen sollen eine Regelung darüber enthalten, wie zur Mitgliederversammlung eingeladen wird (§ 58 Nr. 4 BGB). In den meisten Vereinssatzungen, die oft über Jahre oder gar Jahrzehnte nicht angepasst werden, ist heute noch die Regelung enthalten, dass zu einer Mitgliederversammlung schriftlich einzuladen ist. Eine schriftliche Einladung bedeutet nach herkömmlichem Rechtsverständnis die Einladung per Brief. Es stellt sich dann die Frage, ob man zunächst die Satzung ändern muss, um einfacher und kostengünstiger per E-Mail einladen zu können. Hiermit haben sich die Gerichte mehrfach beschäftigt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Vorgaben in der Vereinssatzung

[i]Satzung soll Bestimmungen über die Voraussetzungen und die Form der Berufung zur Mitgliederversammlung enthaltenIm Kern geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand zur Mitgliederversammlung per E-Mail einladen darf. Zunächst gibt es im Vereinsrecht des BGB keine Bestimmungen darüber, wie die Einladungen zur M...