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FG Münster 01.10.2015 5 K 1994/13 U, NWB 2/2016 S. 92

Umsatzsteuer | Unentgeltliche Überlassung eines Fitnessstudios an Arbeitnehmer

Der 5. Senat des entschieden, dass die unentgeltliche Nutzung eines Fitnessstudios und anderer Sportangebote durch Arbeitnehmer Umsatzsteuer auslöst.

Anmerkung:

Die Klägerin (eine GmbH) unterhielt ein Fitnessstudio, das ihre Arbeitnehmer außerhalb der Dienstzeiten unentgeltlich nutzen konnten. Daneben bot sie den Arbeitnehmern verschiedene Kurse (z. B. Spinning, Aerobic, Rückenschule und Nordic-Walking) ebenfalls unentgeltlich an. Das Finanzamt sah hierin einen umsatzsteuerpflichtigen Sachbezug und setzte den auch für Zwecke der Lohnsteuer (einvernehmlich) zugrunde gelegten Wert in Höhe von 33,60 € (brutto) pro Monat und Person an. Die Klägerin war demgegenüber der Auffassung, dass die Zurverfügungstellung von Sportanlagen nicht umsatzsteuerbar sei, ...