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LAG Köln Urteil v. - 4 Sa 489/15

Gesetze: § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG, nach dem der Pensionssicherungsverein für rückständige Versorgungsleistungen nur einzustehen hat, soweit diese bis zu zwölf Monate vor Entstehen seiner Leistungspflicht entstanden sind, gilt nicht für Kapitalleistungen.

2. Es bestehen Bedenken, ob § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG mit Unionsrecht vereinbar ist, auch soweit er Rentenansprüche betrifft.

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 2861 Nr. 51
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2016 S. 247
ZIP 2015 S. 2392 Nr. 49
AAAAF-32655

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