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BFH 11.11.2015 V R 68/14, StuB 2/2016 S. 84

Umsatzsteuer | Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Der Betreiber eines Zolllagers ist nicht zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG; Art. 168 Buchst. e Richtlinie 2006/112/EG; Art. 17 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).

Hinweise

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in der seit 2004 gültigen Fassung kann der Unternehmer die entrichtete (seit : entstandene) Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG in das Inland eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Vor wie nach dieser Gesetzesänderung ab S. 842004 setzt der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG voraus, dass dem Unternehmer die Verfügungsmacht an dem eingeführten Gegenstand zusteht. Daran fehlt es z. B., wenn ein ausländischer Unternehmer einem inländischen Unternehmer einen Gegenstand lediglich zur Nutzung überlässt, ohne ihm die Verfügungsmacht an dem Gegenstand zu verschaffen. Daran hält der BFH auch unter Berücksichtigung ...