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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 KO 117/15 EFG 2016 S. 393 Nr. 5

Gesetze: FGO § 135, FGO § 149, FGO § 155, ZPO § 91, ZPO § 104, VwGO § 164, VwGO § 173

Erstattung von Reisekosten des Rechtsanwalts am dritten Ort - besondere zur Fallbearbeitung notwendigen Kenntnisse

Leitsatz

Ein auswärtiger Rechtsanwalt hat besondere zur Fallbearbeitung notwendigen Kenntnisse auf tatsächlichem Gebiet, die ihn von anderen ortsansässigen Rechtsanwälten unterscheiden, wenn er bereits vor dem Verfahren umfassend mit bauplanungsrechtlichen Aspekten einer Immobilie, Auswertung von Bildern, Plänen und Gutachten, Reisen zu Terminen vor Ort sowie anderen Verfahren zum gleichen Sachverhalt befasst war.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 393 Nr. 5
RAAAF-45693

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