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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 11 | DBA-Schweiz: Überdachende Besteuerung nach Wegzug verstößt nicht gegen EU-Recht

Die sog. überdachende Besteuerung von Arbeitnehmern, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in die Schweiz ziehen, verstößt nach Ansicht des EuGH nicht gegen das zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen. Die Luxemburger Richter haben die Bedenken des vorliegenden FG Baden-Württemberg somit nicht geteilt.

Ein kurzer Hinweis zum internationalen Steuerrecht: In unserer September-Ausgabe 2014 hatten wir Sie über eine Vorlage des Finanzgerichts Baden-Württemberg an den Europäischen Gerichtshof informiert. Nach Meinung des FG verstößt die sog. überdachende Besteuerung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz gegen EU-Recht. Es geht um Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in die Schweiz ziehen.

Die überdachende Besteuerung ermöglicht dem deutschen Fiskus den Zugriff auf Einkünfte aus deutschen Quellen im Jahr des Wegzugs in die Schweiz und in den folgenden fünf Kalenderjahren. Dies betrifft insbesondere den Arbeitslohn, der nach dem Umzug als umgekehrter Grenzgänger bezogen wird – für eine Tätigkeit bei einem deutschen Arbeitge...