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NWB Nr. 4 vom Seite 249

Datenschutzerklärung von Google erneut abgemahnt

[i] vzbv, Pressemitteilung vom 6. 1. 2016 Erneut hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google abgemahnt. Es geht um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Zwei Nutzungsbedingungen enthielten Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher nach Ansicht des vzbv verbotenerweise einschränkten. So nimmt sich der Konzern heraus, automatisiert Inhalte der Nutzer, zum Beispiel E-Mails, zu analysieren, um etwa personalisierte Werbung zu platzieren. Es sei unzulässig – so die Ansicht des vzbv –, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne deren gesonderte Einwilligung mitliest, um maßgeschneiderte Produktinformationen anzeigen zu können. Eine rechtskonforme [i]vzbv: Es liege keine rechtskonforme Einwilligung vorEinwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten sei nicht dadurch gegeben, dass Verbraucher der Datenschutzerklärung insgesamt zustimmen. Der vzbv geht davon aus, dass es für die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken immer eine gesonderte Einwilligung geben muss. Außerdem beanstandete der vzbv eine Klausel, nach der nur für die Weitergabe „sensibler Kategorien“ von personenbezogenen Daten eine ausdrückliche Einwilligungserklärung notwendig ist....