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LG Berlin 17.12.2015 20 O 172/15, NWB 4/2016 S. 247

Erbrecht | Eltern erben Facebook-Konto ihres Kindes

Eltern einer minderjährig Verstorbenen können als deren Erben von Facebook die Zugangsdaten zu dem Benutzerkonto herausverlangen. Im entschiedenen Fall war die Tochter der Klägerin mit 15 Jahren bei einem Unfall mit einer U-Bahn tödlich verletzt worden und die Klägerin erhoffte, über den Facebook-Account ihrer Tochter und die dort ausgetauschten Nachrichten und Posts mehr über den Tod ihrer Tochter zu erfahren und zu klären, ob es sich um einen [i]Pruns, NWB 29/2014 S. 2175 und NWB 40/2013 S. 3161Selbstmord gehandelt haben könnte. Dies war auch deshalb von Bedeutung, als der Fahrer der U-Bahn, die die Verstorbene erfasst hatte, gegen die Erben ein Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verdienstausfalls geltend machte. Facebook verweigerte der Klägerin die Zugangsdaten zu dem in einen Gedenkzustand vers...