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NWB BB 2/2016 S. 39

Keine bezahlte Raucherpause

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Raucherpausen seiner Mitarbeiter zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn es für den Betrieb üblich ist, dass die Vergütung für die Raucherpausen weitergezahlt wird.

Nach dem Inkrafttreten der Betriebsverordnung habe der Arbeitnehmer kein Vertrauen mehr darin haben dürfen, dass für Raucherpausen kein Lohn abgezogen werde. Insbesondere liege keine betriebliche Übung vor, denn die Raucherpausen seien durch die Raucher eigenmächtig in Anspruch genommen worden. Ein Dulden des Arbeitgebers ändere daran nichts (LArbG Nürnberg, Urteil vom - 2 Sa 132/15).