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BFH 15.10.2015 I B 93/15, BBK 3/2016 S. 104

Buchführung | Buchführungspflicht einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Der BFH hält es für ernstlich zweifelhaft, dass eine ausländische Vermietungs-Kapitalgesellschaft, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig ist, zur Buchführung wegen Überschreitung der Buchführungsgrenzen des § 141 AO aufgefordert werden kann.

Eine [i]Aufforderung nur an gewerbliche Unternehmer möglichAufforderung zur Buchführungspflicht nach § 141 AO kann nur an gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte ergehen. Eine ausländische Kapitalgesellschaft, die in Deutschland eine Immobilie vermietet, ohne hier ihren Sitz zu haben, erzielt aber keine originär gewerblichen Einkünfte, sondern nur beschränkt steuerpflichtige Vermietungseinkünfte. Sie wird nur auf Grund der Regelung über die beschränkte Steuerpflicht wie ein Gewerbebetrieb behandelt. Es ist daher zweifelhaft, ob über diese Fiktion eine Gewerblichkeit im ...