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OFD Niedersachsen 05.10.2015 S 2137 - 106 - St 221/St 222, BBK 3/2016 S. 105

Bilanzierung | OFD: Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Nach der OFD Niedersachsen sind bei der Bildung einer Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen folgende Grundsätze zu beachten:

Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Sach- und Personalkosten für das Einscannen oder die Einlagerung der Unterlagen, für das Brennen von Datenträgern wie CD oder DVD, für die Datensicherung , die Raumkosten , die AfA für die [i]Berücksichtigungsfähige KostenRegale und Schränke sowie die anteiligen Finanzierungskosten für den Server, den PC oder die Archivräume bzw. der Zinsanteil aus den Leasingraten für den Server, den PC oder für die Archivräume.

Hinweis:

Nicht [i]Keine Berücksichtigung künftiger Kostenzu berücksichtigen sind die Kosten für die künftige Anschaffung von Regalen und Ordnern, für die künftige Entsorgung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und für die Einlagerung kün...