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KSR Nr. 2 vom Seite 5

Betriebsaufspaltung bei Bestellung von Erbbaurechten

BFH konkretisiert Voraussetzungen der personellen und sachlichen Verflechtung

Lars Micker

Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung.

Sachverhalt

Der Entscheidung des BFH lag der folgende (vereinfacht dargestellte) Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine GbR, wurde mit notariell beurkundetem GbR-Vertrag im Jahr 2003 gegründet. Gesellschafter waren A, der zu 90 % beteiligt war, und seine Ehefrau M mit einer Beteiligung von 10 %. Der Gesellschaftszweck der Klägerin bestand gem. § 2 GbR-Vertrag in der Verwaltung eigener Grundstücke – auch durch Bestellung von Erbbaurechten – zur Erzielung von Überschüssen. Die Gesellschafter A und M waren alleinvertretungsberechtigt und von § 181 BGB befreit. Gesellschafterbeschlüsse über den Abschluss von Miet- und Erbbaurechtsverträgen, den Verkauf von Grundstücken sowie die Beleihung von Grundvermögen bedurften eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses, wobei Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen galten. Zudem war A Eigentümer mehrerer Grundstücke in B, die er in derselben notariellen Urk...