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BFH 18.11.2015 XI R 38/14, NWB 6/2016 S. 396

Umsatzsteuer | Gestattung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat ein Steuerpflichtiger einen konkludenten Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung gestellt, hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist. (2) Das Finanzgericht ist bei der Prüfung einer Ermessensentscheidung auf die Feststellung von Ermessensfehlern beschränkt und darf nicht seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung des Finanzamts setzen.