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IWB Nr. 20 vom Seite 985 Fach 11a Seite 710

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Finanzierungsaufwendungen bei Beteiligungen

Bosal Holding BV gegen Staatssecretaris van Financiën

Leitsatz:

Die Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, ausgelegt im Licht von Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG), steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der bei der Besteuerung der Gewinne einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft die Kosten, die mit einer von dieser gehaltenen Beteiligung an dem Kapital einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Tochtergesellschaft verbunden sind, nur dann abzugsfähig sind, wenn diese Kosten mittelbar der Erzielung von Gewinnen dienen, die in dem Mitgliedstaat, in dem die Muttergesellschaft niedergelassen ist, steuerpflichtig sind.

Aus dem Sachverhalt:

1. Der Hoge Raad der Nederlanden hat mit Urt. v. , beim Gerichtshof eingegangen am , gem. Art. 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) sowie der Richtlinie 90/435/EWG des Rates v. über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl EG Nr. L 225, S....