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BMF 09.12.2015 IV C 5 - S 2353/08/10006: 006, BBK 4/2016 S. 162

Steuerrecht | Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen 2016

Das BMF hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsdienstreisen ab dem veröffentlicht. Für die meisten Staaten bleiben die Pauschbeträge unverändert. Erhöhungen ergeben sich aber u. a. innerhalb Europas für Großbritannien, Irland, Liechtenstein und außerhalb Europas für China und Kanada. Aus Sicht des [i]Pauschbeträge werden teilweise erhöhtBMF sind bei der Prüfung, welcher Pauschbetrag anwendbar ist, folgende Grundsätze zu beachten:

Bei einer eintägigen Reise gilt der Pauschbetrag für den letzten Tätigkeitsort.

Beispiel

A [i]Eintägige Auslandsreise in mehrere Länderreist am Vormittag nach Luxemburg und fährt nachmittags nach Belgien weiter; von dort kehrt er abends nach Deutschland zurück. Maßgeblich ist der Pauschbetrag für Belgien.

Bei [i]Mehrtägige Auslandsreise in mehrere Länder einer mehrtägigen Auslandsreise kommt es für den Anreisetag auf den Ort an,...