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FG Rheinland-Pfalz 12.11.2015 6 K 1868/13, BBK 4/2016 S. 163

Steuerrecht | Geburtstagsfeier ausschließlich mit Kollegen

Nach dem FG Rheinland-Pfalz können die Kosten für eine Geburtstagsfeier als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn nach einer Gesamtwürdigung die berufliche Veranlassung feststeht. Es ist dann unschädlich, dass der Anlass der Feier – der Geburtstag – ein privates Ereignis ist.

Damit [i]Feier für 60. Geburtstagwaren im Streitfall die Kosten eines GmbH-Geschäftsführers für seinen 60. Geburtstag steuerlich abziehbar; denn für die berufliche Veranlassung sprachen die folgenden Kriterien:

  • Der [i]Ausschließlich Teilnahme von KollegenKläger hatte ausschließlich Kollegen, ehemalige Kollegen und den Aufsichtsratsvorsitzenden eingeladen, nicht aber Freunde oder Verwandte.

  • Die Feier fand in der Werkstatthalle der GmbH statt und begann noch während der allgemeinen [i]Feier in der WerkstatthalleArbeitszeit, so dass zahlreiche Arbeitnehmer nur in Arbeitskleidung erschie...