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BBK Nr. 4 vom

Neuregelung der Quartalsberichterstattung

Prof. Dr. Ludwig Hierl

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Theile, Bundestag beschließt Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, BBK 21/2015 S. 979 NWB DAAAF-06922Mit dem am im BGBl verkündeten Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde die bislang in § 37x WpHG a. F. vorgesehene Verpflichtung zur Erstellung von Quartalsberichten für Emittenten von Aktien wieder aufgehoben. Das Recht der Börsenbetreiber, strengere als die gesetzlichen Transparenzanforderungen vorzusehen, blieb von dieser legislativen Regelung nach herrschender Meinung unberührt. Fraglich war daher, ob die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) ihre Börsenordnung (BörsO) anpasst und die nach eigenen Angaben europaweit höchsten Transparenzanforderungen für im Prime Standard gelistete Unternehmen reduziert. Mit der 13. Änderungssatzung wurde die Börsenordnung mit Wirkung ab dem geändert.

[i]Kein Wegfall der Verpflichtung zur Quartalsberichterstattung Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse hat die im Prime Standard gelisteten Unternehmen nicht von der Verpflichtung zur Quartalsberichterstattung befreit und verlangt ab sofort zumindest die Formulierung von Quartalsmitteilungen.

Für die derzeit 321 betroffenen Unternehmen werden sich durch die geänderte Börsenordnung insgesamt wohl Erleichterungen erg...