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NWB BB 3/2016 S. 71

Informationspflicht über alternative Streitbeilegung im Onlinehandel

Geplant war der Start der EU-Plattform zur Onlinestreitbeilegung mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung am . Seit dem kann die Plattform angesteuert werden.

Streitigkeiten zwischen Onlinehändlern und Verbrauchern sollen künftig schnell und kostengünstig über die neue Plattform beigelegt werden. Das Vorgehen ist dabei wie folgt: Verbraucher können in einer Sprache ihrer Wahl eine Beschwerde einreichen. Das Unternehmen wird anschließend über die Beschwerde informiert. Das Unternehmen und der Verbraucher vereinbaren dann, vor welcher Einrichtung die alternative Streitbeilegung erfolgen soll. Diese Einrichtung erhält anschließend Informationen zu den Einzelheiten der Streitigkeit auf elektronischem Wege.

Alle Einrichtungen zur alternativen Streitbeilegung müssen bestimmte Qualitätskriter...