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StuB 4/2016 S. 164

Ordnungsgemäßer Hinweis auf Eigenantrag

Wenn das Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag hin eröffnet wird, kann ein während des laufenden Insolvenzverfahrens gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung nicht wegen verspäteter Antragstellung als unzulässig verworfen werden, wenn das Insolvenzgericht den Schuldner nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Eigenantrags verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung belehrt und ihm hierfür eine bestimmte richterliche Frist gesetzt hat (vgl. NWB RAAAB-99694). Wenn dem Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Antrag eines Gläubigers hin keine ausreichende Belehrung erteilt worden ist, kann ihm – so der BGH – nach Eröffnung eine mindestens zweiwöchige Frist zur Stellung eines isolierten Rests...