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NWB EV 3/2016 S. 86

Einkommensteuer – Verlustabzug bei Ferienhäusern (FG)

Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies gilt selbst in Fällen, in denen sich der Eigentümer eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird.

Quelle: ; Revision zugelassen (Az. noch nicht bekannt)