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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 06 | Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von Kapitaleinkünften

In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG sind nach einem aktuellen Urteil des BFH auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen. Beachten Sie dabei bitte, dass die absolute Grenze für ausländische Einkünfte, bis zu denen eine Einkommensteuerveranlagung auf Antrag in Deutschland möglich ist, ab 2016 gestiegen ist auf 8.652 € für Ledige und 17.304 € für Verheiratete.

Damit sind wir auch schon bei unserer Rubrik „Aktuelle Urteile”. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht macht heute den Anfang. Der Richterspruch ist insbesondere für die sog. Grenzpendler von Bedeutung.

In § 1 Abs. 3 EStG ist geregelt: Auf Antrag können im Ausland lebende natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, die im Inland weder einen Wohnsitz haben noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Und zwar, soweit sie inländische Einkünfte haben. Dies gilt aber nur, wenn die Gesamteinkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Ist diese relative Grenze unterschritten, gibt es noch eine zweite Chance. Ein Antrag auf unbeschränkte Steu...