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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 08 | Vermietung: Berücksichtigung künftiger Umstände bei Totalüberschussprognose

Im Rahmen einer Totalüberschussprognose bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind nach einem aktuellen BFH-Urteil nicht nur solche Umstände zu berücksichtigen, die bereits bei Beginn der Vermietungstätigkeit vorgelegen haben. Es können auch später eintretende Maßnahmen einzubeziehen sein, die vom Steuerpflichtigen in Reaktion auf hohe Werbungskostenüberschüsse vorgenommen werden und die zu einer künftigen Erhöhung der Einnahmen führen.

Für Vermieter und Verpächter von Gewerbeimmobilien sowie von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden ist ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs interessant – zur Berücksichtigung künftiger Umstände bei einer Totalüberschussprognose.

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich und typisierend davon auszugehen: Der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Überschuss zu erwirtschaften. Selbst dann, wenn sich über längere Zeiträume hohe Verluste ergeben, weil die Werbungskosten die Einnahmen erheblich übersteigen. Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen, nicht indes für die Vermietung von Gewerbeimmobilien sowie von landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden. Werd...