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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 18 | Lohnsteuer: Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

Das FG Münster hat entschieden, dass an einen Feuerwehrmann gezahlte Beträge für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit Arbeitslohn darstellen. Der Kläger habe die Zahlung als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitsleistung erhalten. Das unmittelbar auslösende Moment sei nicht die Verletzung von Arbeitgeberpflichten, sondern der Umfang der geleisteten Dienste des Klägers gewesen. Die Revision ist beim BFH anhängig.

So langsam geht es auf das Ende dieser Hör-CD zu. Zum Abschluss haben wir – wie gewohnt – wichtige neu anhängige Verfahren für Sie ausgewählt.

Nicht nur aus Haftungsgründen lautet unsere Empfehlung: Verfolgen Sie schwebende Prozesse aufmerksam und halten Sie einschlägige Fälle durch einen Einspruch offen. Nutzen Sie daher die Gelegenheit, sich in den folgenden Minuten über besonders bedeutsame Streitfragen zu informieren.

Ein Verfahren zur Lohnsteuer macht heute den Anfang. Es geht um die interessante Frage: Stellen die an einen Feuerwehrmann gezahlten Beträge für Mehrarbeit Arbeitslohn dar? Und zwar dann, wenn die Mehrarbeit rechtswidrig erbracht wurde? Das Finanzgericht Münster hatte dies Ende 2015 in erster Instanz ...