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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 216

Die Entziehung von Geschäftsführung und Vertretungsmacht bei Personengesellschaften

Michael Bisle

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-67051 Die personalistisch strukturierten Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) setzen – im Gegensatz etwa zu großen Kapitalgesellschaften – regelmäßig ein besonderes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern voraus, was sie auch streitanfällig macht. Dies gilt auch für die Geschäftsführung, die nach dem Prinzip der Selbstorganschaft bei Personengesellschaften grds. den Gesellschaftern zusteht. In der Praxis ergeben sich unter den Gesellschaftern von Personengesellschaften oftmals Streitigkeiten über Geschäftsführungsmaßnahmen. Handelt es sich dabei um grundlegende Differenzen bezüglich der Art und Weise der Geschäftsführung, besteht der Konflikt also nicht nur hinsichtlich einer konkreten ergriffenen Maßnahme der Geschäftsführung, wird das Bestreben der Mitgesellschafter regelmäßig darauf gerichtet sein, dem für ungeeignet befundenen (Mit-)Geschäftsführer die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu entziehen. Im Interesse der Aufrechterhaltung eines reibungslosen Geschäftsbetriebs ist dabei stets eine zügige Beendigung der Geschäftsführung gewünscht.

Ausführlicher Beitrag s. .

Gesetzliche Regelung

[i]Einem Gesellschafter kann Geschäftsführungsbefugnis entzogen werdenDas Gesetz...