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BMF , BBK 5/2016 S. 211

Steuerrecht | BMF-Allgemeinverfügung zum Zinssatz von 6 %

Das BMF hat mit einer Allgemeinverfügung alle anhängigen Einsprüche gegen die Höhe des Zinssatzes von 6 % gemäß § 238 Abs. 1 AO zurückgewiesen, soweit es um Verzinsungszeiträume vor dem geht. Damit weist es zugleich anhängige Anträge auf Änderung oder Aufhebung der Zinsfestsetzung für Zeiträume vor dem ab.

Hinweis:

[i]BFH hält Zinssatz von 6 % für verfassungsgemäßDie Allgemeinverfügung beruht auf der aktuellen BFH-Rechtsprechung. Der BFH hält den Zinssatz von 6 % im Fall der AdV für verfassungsgemäß, weil der Zinssatz für einen Privatkredit bei einer Bank nicht niedriger wäre. Der BFH hat die Verfassungsmäßigkeit für Zeiträume ab dem aber ausdrücklich offen gelassen. Hier bleiben die weiteren Entscheidungen der Finanzgerichte abzuwarten.

Eine Allgemeinverfügung [i]Allgemeinverfügung ist Einspruchsentscheidungist eine Art „Sammel-Einspruchsentscheidung“, mit de...