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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 888/15

Gesetze: SGB V § 240

Leitsatz

Leitsatz:

Landesblindenhilfe nach dem Gesetz über die Landesblindenhilfe in Baden-Württemberg (BliHG) ist keine Einnahme zum Lebensunterhalt iSd § 240 SGBV. § 4 Nr 4 der Beitragsgrundsätze Selbstzahler ist rechtswidrig und damit unwirksam. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mit dieser Bestimmung die Grenzen der ihm eingeräumten Regelungsbefungnis überschritten.

Fundstelle(n):
LAAAF-67776

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