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FG Berlin-Brandenburg 11.11.2015 3 K 3221/15, NWB 10/2016 S. 683

Einkommensteuer | Zum Vorliegen einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung

Eine Ausbildung zur Physiotherapeutin, ein daran anschließender Fachoberschulbesuch und der abschließende Studiengang „Bachelor of Science Physiotherapie“ kann als eine einheitliche erstmalige Berufsausbildung angesehen werden. Keine kindergeldrechtliche Berufsausbildung ist nach dem jedoch bei einem zeitlich nur geringen Umfang eines Studiengangs von fünf Semesterwochenstunden anzunehmen.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Dieser habe bisher keine klare Untergrenze für den zeitlichen Umfang einer Berufsausbildung gezogen. Nach der bis 2011 geltenden Rechtslage mit dem seinerzeitigen Korrektiv einer Obergrenze eigener Einkünfte des Kindes war dies auch selten praktisch relevant. Nachd...