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BGH 23.02.2016 XI ZR 101/15, NWB 10/2016 S. 689

Bankrecht | Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehen

Der BGH hat in zwei Verfahren über Klagen eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, mit denen die beklagten Sparkassen auf Unterlassung im Zusammenhang mit von diesen bei Verbraucherdarlehensverträgen erteilten Widerrufsinformationen in Anspruch genommen wurden. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass die in den von den Beklagten verwendeten Darlehensvertragsformularen enthaltenen Widerrufsinformationen nicht deutlich genug hervorgehoben [i]Zum Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen Welker, NWB 52/2015 S. 3917 und NWB 6/2016 S. 403seien. In dem Verfahren XI ZR 101/15 hat er außerdem beanstandet, dass die Information mit Ankreuzoptionen versehene Hinweise unabhängig davon enthalte, ob diese für den konkreten Einzelfall eine Rolle spielten. Dadurch werde vom Inhalt der Information abgelenkt. Die Revisionen des Klägers gegen die klageabweisen...