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StuB 5/2016 S. 195

Bekanntmachung von DRS 22, DRS 23 und DRS 24 im Bundesanzeiger

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom sind der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) 22 Konzerneigenkapital, DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

DRS 22 ersetzt den bisherigen Standard DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis und ist erstmals zu beachten für nach dem beginnende Geschäftsjahre. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

DRS 23 ersetzt den bisherigen Standard DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss und ist unter Beachtung von Art. 75 Abs. 1 und 4 EGHGB erstmals für die Erstkonsolidierung von Unternehmen in Geschäftsjahren, die nach dem beginne...