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StuB 5/2016 S. 204

Unwirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot in vorformuliertem Handelsvertretervertrag

Die in einem Handelsvertretervertrag enthaltene und vom Unternehmer einseitig als AGB gestellte Bestimmung, wonach der Handelsvertreter sich verpflichtet, „es für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzuwerben oder dies auch nur zu versuchen“, ist gem. NWB UAAAF-32550 wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB) unwirksam, weil die dem Handelsvertreter hieraus drohenden wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen nicht in ausreichendem Maß erkennbar sind.

Praxishinweise

Da sich aus der streitbefangenen Klausel weder ergab, welcher Personenkreis genau mit der Bezeichnung „Kunden“ umfasst sein sollte, noch hinreichend deutlich war, ob deren „Abwerbung“ dabei nur auf das klas...