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StuB Nr. 5 vom Seite 178

Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG a. F.

Anmerkungen zum

StB Dieter Grützner

Nach dem ist es entgegen Rn. 6 des zulässig, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG a. F. in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufzustocken. Das BMF folgt nunmehr mit Schreiben vom der Auffassung des BFH und hat zu den sich daraus ergebenden Folgen bei Anwendung des § 7g EStG a. F., nicht hingegen des § 7g EStG i. d. F. des StÄndG 2015 Stellung genommen.

NWB LAAAF-46560

Kernaussagen
  • Die Neufassung des § 7g EStG durch das StÄndG 2015 erleichtert die zielgenaue Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen.

  • Das die Voraussetzungen für eine Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG a. F. in einem Folgejahr konkretisiert.

  • Der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens ist auf die Fälle beschränkt, in denen ein nach § 7g EStG a. F. beanspruchter Abzugsbetrag spätestens für das vor dem endende Wirtschaftsjahr aufgestockt werden soll.

I. Einleitung

[i]Grützner, Die Neufassung des § 7g Abs. 1 bis 4 EStG, StuB 23/2015 S. 904 NWB TAAAF-09497 Grützner, Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG, StuB 8/2015 S. 301 NWB RAAAE-88484 Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim Investitionsabzugsbetrag, NWB 48/2015 S. 3574 NWB YAAAF-08091 Die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG in der für die vor dem endenden Wirtschaftsjahre g...