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BFH 17.12.2015 V R 58/14, NWB 11/2016 S. 756

Abgabenordnung | Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung

Gemäß endet die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO auch im Fall einer nach Abgabe der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO noch nicht festgesetzten Steuer erst, wenn die aufgrund der Ermittlungen der Fahndungsprüfung zu erlassenden Bescheide unanfechtbar geworden sind.