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BFH 14.01.2016 V R 63/14, NWB 11/2016 S. 753

Umsatzsteuer | Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Überlässt ein Unternehmer nur seinen Angestellten gegen Kostenbeteiligung Parkraum, erbringt er damit eine entgeltliche Leistung. (2) Die Besteuerung unentgeltlicher Leistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Besteuerung von Dienstleistungen, die der Unternehmer gegen verbilligtes Entgelt erbringt.

Anmerkung:

Die Klägerin, eine beratende Partnerschaftsgesellschaft, hat für ihre Mitarbeiter, die in der Umgebung ihrer Kanzlei kaum bzw. nur zeitlich befristet parken konnten, Stellplätze in einem öffentlichen Parkhaus für je 55 € angemietet und für 27 € monatlich überlassen. Der BFH hat entschieden, dass es sich um ein Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung handelt. Die Frage, ob die Stellplatz...