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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 271

Fremdlinks auf eigenen Websites

Professor Dr. Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAF-68218 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – diese alte Volksweisheit gilt als Rechtsgrundsatz auch für die Fälle, in denen Homepage-Betreiber durch Hyperlinks auf fremde Inhalte Dritter verweisen. Haftungsfragen stellen sich vor allem dann, wenn diese Seiten, auf die ein Unternehmer elektronisch verweist, rechtswidrige Inhalte aufweisen. Gerade das von Verbraucherverbänden kontrollierte Wettbewerbsrecht stellt hierbei eine häufige Gefahr für Rechtsverstöße dar, die oftmals nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.

Ausführlicher Beitrag s. .

Abgrenzung der Haftung für eigene und fremde Inhalte

[i]Gefahr der ZurechnungHaftungserleichterungen treten grds. nur für fremde Inhalte ein. Das schließt aber nicht aus, dass der Website-Betreiber für fremde Informationen unter Umständen so zur Haftung herangezogen wird wie für seine eigenen Inhalte.

Dies ist vor allem [i]Deutliche Abgrenzung von Fremdinhaltendann zu befürchten, wenn er sich durch die Verlinkung eigene Darstellungen ersparen will und die fremden Informationen so in seine eigenen integriert, dass hierbei inhaltlich und dem äußeren Gesamtbild nach eine Einheit entsteht. In diesem Fall macht sich der Unternehmer fremde Inhalte zu eigen und ...